Was bedeutet Beglaubigung? Insbesondere im Umgang mit Ämtern und Behören werden oftmals beglaubigte oder bestätigte Übersetzungen eines Dokuments gefordert. Diese werden in Sachsen von beeidigten Übersetzern angefertigt, die das Dokument unter Beachtung des sächsischen Dolmetschergesetzes übersetzen und durch einen Stempel sowie ein festgelegtes Bestätigungsvermerk die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung bestätigen. Als vom Oberlandesgericht Dresden öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die englische Sprache bin ich berechtigt, beglaubigte Übersetzungen vom Englischen ins Deutsche und umgekehrt anzufertigen. Da die beglaubigte Übersetzung im Original vorliegen muss, erhalten Sie in diesem besonderen Fall das Dokument nicht per E-Mail, sondern per Post. Sie können es natürlich auch vor Ort abholen. Bitte beachten Sie, dass die Übersetzung keinen Ersatz für das Originaldokument darstellt; damit die Übersetzung rechtskräftig ist, müssen Sie im Besitz des Originaldokuments sein. Sprachrichtungen Deutsch-Englisch Englisch-Deutsch Textsorten Beglaubigte Übersetzungen werden häufig für die folgenden Textsorten verlangt:
Geburtsurkunden
Zeugnisse
Führerscheine
Zertifikate
Testamente
Verträge
etc.
Preis Auch bei einer beglaubigten Übersetzung hängt der Preis größtenteils vom Umfang und Schwierigkeitsgrad des Textes ab. Zudem fließen hier ggf. Kosten für die Formatierung ein, die bei bestimmten Texten sehr aufwendig sein kann, da eine beglaubigte Übersetzung dem Original auch im Layout möglichst ähnlich sein muss. Ich berechne die Kosten auf Grundlage des Ausgangstextes, um Ihnen direkt bei der Angebotserstellung einen festen Preis unterbreiten zu können. Dazu verwende ich einen Zeilenpreis pro Normzeile (55 Anschläge inkl. Leerzeichen). Für bestimmte Textsorten wie z. B. Führerscheine oder Geburtsurkunden, die häufig denselben Wortlaut aufweisen, wird ein Pauschalpreis berechnet. Für alle beglaubigten Übersetzungen fällt zudem eine Beglaubigungsgebühr in Höhe von 15 Euro an. Diese umfasst die Kosten für Bestätigungsvermerk, Unterschrift und Stempel, aber auch für eine eventuell notwendige Verbindung der Seiten durch Ösen oder Heftgarn sowie Druck- und Portokosten. Der Mindestwert pro Übersetzungsauftrag beträgt 20 Euro. Für sehr dringende Übersetzungen fällt unter Umständen ein Eilzuschlag an. Hinweise zu Angebot und Auftragserteilung Gern erstelle ich Ihnen umgehend ein kostenloses, unverbindliches Angebot für Ihren Text. Das Angebot und Ihr Material werden selbstverständlich mit größter Diskretion behandelt. Kommt der Auftrag zustande, so schicken Sie mir das Angebot einfach unterschrieben zurück. Damit ich den Preis richtig kalkulieren kann, benötige ich den gesamten Ausgangstext. Ich arbeite mit den meisten gängigen Dateiformaten. Die Zeichenzahl lässt sich jedoch nur in bearbeitbaren Dokumenten (z. B. .doc-, .docx-, .rtf-Dateien) genau kalkulieren. Bei nicht bearbeitbaren Dokumenten (z. B. .jpg-, .pdf- oder .tif-Dateien) muss die Zeichenzahl ggf. geschätzt werden. Zusätzlich zum vollständigen Ausgangstext benötige ich folgende Angaben:
In welche Sprache soll der Text übersetzt werden?
Wann soll die Übersetzung vorliegen?
Holen Sie die Übersetzung selbst ab oder soll sie per Post zugeschickt werden?